Kategorie: Welterbe

Keine Wohnmobile mehr am Kran

Eigentlich schade, oder?

Große Wohnmobile stehen direkt am Rheinufer, im Hintergrund der Loreleyfelsen

Je größer, desto besser? Wohnmobile versperrten Wandern und Spaziergängern den Blick und den Weg (Mai 2018)

Seit Donnerstag ist die Einfahrt zum Krangelände nur noch für Anwohner erlaubt. Für viele Wohnmobilisten, die das schöne Oktoberwochenende hier verbringen wollten, kam das sicher überrraschend. Und mancher Anwohner war überrascht, dass sich hier nun doch noch etwas getan hat. Denn die neue Regelung hat eine lange Vorgeschichte.

Verkehrszeichen 250 mit Zusatz Außer Anwohner

Verbot für Fahrzeuge aller Art (Außer Anwohner) Neues Schild seit 11.10.18

Die verkehrsbehördliche Anordnung von der Verbandsgemeindeverwaltung (VG) kam im Februar 2017, also vor gut anderthalb Jahren. Darin hieß es, dass diese Schilder an allen drei Zufahrten zum Krangelände aufzustellen seien. Zu der Zeit vertrat ich gerade den damaligen Stadtbürgermeister Heinz-Peter Mertens. Ich hielt es für übertrieben, gleich das gesamte Gelände zu sperren, und meldete an die VG-Verwaltung, dass statt der drei Schilder nur eins aufgestellt werden sollte, nämlich an der hinteren Abfahrt, die ins Landschaftsschutzgebiet führt. Dort nämlich gibt es immer wieder die besonders Dreisten, die denken, der beste Platz im romantischen Rheintal – natürlich kostenlos – wäre für sie gerade gut genug.

Schild Landschaftsschutzgebiet, dahinter mehrere Wohnmobile, im HG Loreleyfels

Landschaftsschutzgebiet? Mir doch wurscht

Das sieht zum einen scheußlich aus. Und zudem hat es Signalwirkung. Die Botschaft: In Sankt Goarshausen nimmt man es nicht so genau. Regeln muss man hier nicht ernst nehmen, hier gilt das Recht des Stärkeren. Oder des Dümmeren? – Wenn man die Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet ansprach, bekam man meistens Antworten wie „Ach, hier darf man nicht reinfahren? Wusste ich gar nicht.“ Deshalb sollte ein Schild, das JEDER kennen muss, das Einfahrtverbot verdeutlichen.

Auf dem Gelände vor dem Kran dagegen (Abfahrt gegenüber dem Stadtturm), glaubte ich, könnte man die Wohnmobile dulden. Deshalb bat ich die Verwaltung, die verkehrsbehördliche Anordnung zu ändern. Allerding führte mein Änderungsantrag dazu, dass nun anderthalb Jahre gar nichts mehr passierte. Weiterhin fuhren PKW und Wohnmobile ins Landschaftsschutzgebiet, weiterhin parkten PKW-Fahrer auf der Durchreise, um mal schnell – vermeintlich unbeobachtet – an eine der alten Betonmauern zu pinkeln oder ihren Müll mal eben in den Rhein zu entsorgen. Das haben Anwohner immer wieder berichtet, und die Spuren sind nicht zu übersehen.

alter rostiger Krangreifer

Die alten Greifer stehen, wie der Kran selbst, unter Denkmalschutz. Sie sollen bald saniert werden …

leere Kaffedose, Alufolie und gefüllte Fäkalienbeutel im Innern des Krangreifers

… und werden immer wieder als illegale Mülleimer missbraucht.

Und was ändert sich nun an diesem wunderschönen Platz im romantischen Oberen Mittelrheintal?

Erstmal wohl nicht viel. Mit der Entscheidung, den gesamten Platz zu sperren, hat man meiner Ansicht nach das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die Gastronomen und Gewerbetreibenden sind sauer, weil sie meinen, hier würde ihre Kundschaft vergrault. Die Anwohner sehen frustriert, dass sich viele nicht an die neue Regel halten und trotzdem wieder mit ihren Wohnmobilen das Gelände belegen. Die Camper glauben offenbar, ihr Gewohnheitsrecht stehe über der StVO.

Cabrio mit Staubwolke im Landschaftsschutzgebiet, dahinter Wanderer

Frechheit siegt, es gilt das Recht des Stärkeren? Der lonesome Playboy in seinem Cabrio kümmert sich nicht um Einfahrtverbote

Und weiterhin hält sich das hartnäckige Gerücht, Mitglieder des örtlichen Angelvereins hätten Sonderrechte und dürften mit ihren PKW ins LSG fahren. Das trifft nicht zu. Nur bei Veranstaltungen des Vereins wie „Anangeln“ und „Abangeln“ gilt eine Ausnahme für die Mitglieder. Das sagte mir der Stadtbürgermeister. Aktualisierung am 21.10.: Inzwischen hat mein Stadtratskollege Reiner Reckermann mir die Sondergenehmigung für den Agelsclub Loreley zugeschickt. Darin heißt es, dass die Mitglieder des Angelclubs Loreley e.V. das Ufergelände befahren und während der Ausübung des Angelsports dort parken dürfen und dass Veranstaltungen des Vereins dort stattfinden dürfen. – Also doch kein Gerücht! – Dank für die Aufklärung an Reiner Reckermann!

Nun darf man gespannt sein, ob das Ordnungsamt die neue Regelung auf dem Krangelände auch durchsetzt. Wenn nicht, ist das einmal mehr das Signal, dass es hier zugeht wie im Wilden Westen: Regeln gelten nur, solange sie uns in den Kram passen.

Aber so pessimistisch soll dieser Artikel natürlich nicht enden. Ich habe deshalb dem Bürgermeister vorgeschlagen, die neue Kranplatz-Regelung auf der Internetseite der Stadt bekannt zu machen und um Verständnis dafür zu werben. Außerdem könnte er an die paar Wohnmobil-Portale schreiben, die im Internet den Platz als Stellplatz anpreisen. Er sollte auch dort die neue Situation bekanntmachen und darauf hinweisen, dass es einen offiziellen Campingplatz in Sankt Goarshausen gibt!

Bessere Kommunikation kann hier, wie so oft, zum Erfolg führen. Und noch ein Nachtrag: Natürlich nehmen die meisten der Camper ihren Müll mit und werfen ihn nicht in die Landschaft. Die meisten sind nette Menschen, die die Natur lieben, und ich habe mit einigen gute Gespräche geführt. Mit anderen Worten, der Untertitel „Schade, oder?“ ist keinesfalls ironisch gemeint.

Jubiläum ohne Jubel. Zukunft des 100 Jahre alten Krans weiter ungewiss

14 Personen am Rheinufer vor historischem Häusener Kran

Seit genau 100 Jahren steht der Hafenkran in Sankt Goarshausen am Rheinufer. 1999 war er nach 82-jähriger Betriebsdauer stillgelegt worden. Seit 2002 steht er unter Denkmalschutz. (Gesamte Chronlogie der Ereignisse hier.) Das Geld für seine dringend notwendige Sanierung liegt bereit. Trotzdem ist die Zukunft des technischen Denkmals weiter ungewiss. Denn noch immer ist nicht klar, wer den Kran nach der Sanierung übernimmt. Die Eigentümerin, das Logistik-Unternehmen Rhenus, möchte den Kran abgeben. Nun muss der Stadtrat darüber entscheiden, ob die Stadt den Kran nach der umfassenden Sanierung übernimmt. Auch die geplante Neugestaltung des Kranplatzes hängt von der Lösung dieser Frage ab.

Man war schon mal weiter

In dieser Frage wird seit 1999 um eine Einigung gerungen. Zwischenzeitlich hatte Rhenus zugesagt, den Kran in ihrem Eigentum zu behalten, rückte aber später von dieser Aussage wieder ab.

Fünf Personen vor Denkmal Häusener Kran

Vor zwei Jahren hatte es so ausgesehen, als wäre eine Lösung in greifbarer Nähe. Artikel in der Rhein-Zeitung vom 5. Juni 2015